Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kfz-Folierung und Kfz-Beschriftung
Allgemeines
Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für sämtliche Aufträge zur Folierung/ Beschriftung von Kraftfahrzeugen ausschließlich diese Bedingungen.Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.
1.Angebot
Angebote und Kostenvorschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2.Preise
Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung zu leisten.
4.Ausführungszeiten
4.1. Termine und Fristen für die Ausführung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von dem Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
4.2. Ist die Nichteinhaltung von Terminen oder Fristen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, nicht richtiger oder rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferer oder den Entritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen, zurückzuführen, insbesondere auch darauf, dass die Arbeiten Umfangreicher sind, als zunächst angenommen wurde, so verlängern sie sich angemessen.
4.3 Die Abnahme durch den Kunden erfolgt bei Entgeegennahme des folierten / beschrifteten Kraftfahrzeugs. Die parteien werden den folierten Gegenstand gemeinsam in Augenschein nehmen und etwaige Mängel ebenso wie den Zustand des PkW protokollieren.
5. Mängelansprüche
5.1. Tritt an der von dem Auftragnehmer gelieferten Folierung ein Mangel auf, wird der Auftragnehmer diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete leistung von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
5.2. Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigungen, falsche Pflege oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder durch Dritte die Folierung verändert oder bearbeitet, es sei denn, er weist nach, dass die Bearbeitungen in keinem Zusammenhang mit dem auftretenden Mangel stehen und der Mangel bei der Abnahme vorhanden war.
5.3. Ist der Kunde Kaufmann, so verjähren Mängelansprüche des Kunden binnen eines Jahres nach dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
5.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
6. Haftungsbeschränkung
Der Auftragneher haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieser AGB.
6.1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
6.2. Bei den Übrigen Haftungansprüchen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit soweit für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungensgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer6.3.
6.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das doppelte des jeweiligen Auftragswertes.
6.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Sonstiges
7.1. Daten des Kunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Erfüllung des Vertragszwecks gespeichert.
7.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
7.3. Es findet ausschließlich des Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
